Regenwasser-Rückhaltebecken in Geislitz

Weichenstellung für Hochwasser- und Klimaschutz bei der Grundstücksvergabe

Grüne sehen Baugebiet „Im Weisgrund“ als Lehrstück

Eingriffe in die Natur müssen wohl bedacht werden. Das zeigt sich auch aktuell im Geislitzer Baugebiet „Im Weisgrund“. Wo gerade noch Streuobstwiesen, Felder und Gräben das Regenwasser aufnehmen, werden nach der Bebauung nur Gärten und die Kanalisation zur Wasseraufnahme bereit stehen. Große Niederschlagsmengen können in dieser weitläufigen Hanglage schnell zu Fluten werden, die den Ortskern überschwemmen. Das muss nun durch ein sehr aufwändiges und entsprechend teures Regenwasser-Rückhaltebecken verhindert werden, das die Gemeinde Linsengericht 120.000 Euro kostet und damit auch zu Lasten aller Einwohner geht. Hinzu kommen etwa 200 Meter industrielle Einzäunung mit umlaufendem Betonfundament.

Sicher wäre es gerechter und sinnvoller gewesen, die Erwerber der neuen Baugrundstücke für diese Kosten in die Pflicht zu nehmen. Zisternen und eine naturnahe Gartengestaltung sind auf den neuen Grundstücken aber natürlich auch jetzt noch sinnvoll.

Andere Kommunen haben in ihrer Vergabeordnung für Baugrundstücke längst Verpflichtungen aufgenommen, die die Käufer für die zusätzlichen Kosten im Hinblick auf Hochwasser- und Klimaschutz mit einbinden. In Bad Wimpfen zum Beispiel müssen sich Bewerber für von der Gemeinde neu ausgewiesene Baugrundstücke verpflichten, auf dem Wohngebäude eine Photovoltaikanlage von mindestens 0,02 Kilowatt peak je Quadratmeter Wohnfläche zu errichten. Auf dem Bauplatz muss eine Regenwasserzisterne zur privaten Brauchwasserentnahme mit einem Volumen von 2 m³ je 100 m² Dachfläche errichtet werden. Die Zisterne muss mindestens 4 m³ und darf höchstens 10 m³ fassen. Der Notablauf wird an die Regenwasserkanalisation angeschlossen.

Zwar sieht der Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Im Weisgrund“ bereits den Bau von Zisternen vor. Darin sind sogar 3 m³ je 100 m² Dachfläche geplant. Doch ebenso wie bei der Photovoltaik sind diese Vorgaben lediglich als Empfehlungen formuliert. Diese Punkte müssten nach Ansicht der Grünen spätestens in den Vergaberichtlinien und in den Kaufverträgen als klare Verpflichtung formuliert werden. Dass dies kein Nachteil für die Bauherren ist, zeigen die umfangreichen Förderungen und Kreditangebote für Zisternen und Solaranlagen. Zumeist erwirtschaften die Anlagen Zins und Abtrag selbst. Und wer schon einmal eine Unterbrechung der Wasser- und Stromversorgung erlebt hat, weiß die Eigenversorgung aus dem Boden oder vom Dach zu schätzen.

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