Eine Forsteinrichtung ist kein Mobiliar, mit dem der Wald eingerichtet wird, sondern das Fachwort für die mittelfristige Planung der Beforstung des Waldes für die nächsten 10 Jahre. Eine solche Forsteinrichtung steht aktuell in Linsengericht an. In ihr werden festgelegt Größenordnungen für Einschlagsmengen, Ausweisung von Flächen, in denen kein Einschlag erfolgen soll und ob der Wald möglichst wirtschaftlich betrieben werden soll oder eher an seinem Erholungswert und ökologischen Aspekten gemessen werden soll.
Die Linsengerichter Grünen beziehen Positionen zu diesem Thema. Bisher war die Vorgabe eine wirtschaftlich orientierte Nutzung, die auch Naturschutz und Erholungswert zu beachten habe. „Der Klimawandel hat gezeigt, wie anfällig der Wald sein kann, obwohl wir immer gedacht haben, dass der Wald für die Ewigkeit sein würde. In Linsengericht sind wir bisher mit einem blauen Auge davongekommen, weil die Art der Bewaldung und Verjüngung, z.B. viel Mischwald, schon Anforderungen entsprochen hat, die einen Wald widerstandsfähiger machen. Aber auch bei uns gibt es erhebliche Möglichkeiten der Verbesserung,“ betont ihr Vorsitzender Klaus Böttcher. Da gehe es nicht nur darum den Wald trotz Klimawandel besser zu erhalten – sondern auch darum bedrohten Arten und ökologischen Mikrosystemen Raum und Schutz zu geben. Der Wald müsse als aktiver Klimaschützer erhalten werden.
Was dazu in der Forsteinrichtung vereinbart werden kann, beginnt bei der Auswahl der Baumarten und der Art der Neuanpflanzungen über Festlegungen auf Flächenmengen oder bestimmte Bereiche, die nicht mehr bewirtschaftet werden sollen, bis hin zu Vorgaben, auf welche Weise konkret Naturschutz geübt werden sollte. Dabei macht es keinen Sinn, alles bis in das kleinste Detail vorzuschreiben, da hier der Revierförster Spielraum benötigt, um Entscheidungen im Sinne der Grundvorgaben zwischen Ökonomie und Ökologie, entscheiden zu können. Dabei wird ein wie heute schon gut arbeitender Förster immer auch einen Blick auf den Wald als ein „Natursystem“ werfen, das in seiner Gesamtheit funktionieren muss, wenn der Wald gesund erhalten bleiben soll.
In diesem Sinne möchten die Grünen anregen, den Bestand unseres Waldes, den Erholungswert und damit auch die ökologischen Gesichtspunkte in den Vordergrund zu stellen und ökonomische Aspekte nicht zur Hauptsache zu machen. Die Bürger in Linsengericht leben schon lange nicht mehr haupterwerblich von der Waldbewirtschaftung. Aber was wäre unser Leben ohne diesen Wald? Es sollten entsprechende Vorgaben für die nächsten 10 Jahre festgelegt werden:
- Erhalt und Schutz der Wälder als eine gesellschaftliche Herausforderung, um die Auswirkungen des Klimawandels zu mildern. Hauptziel muss sein, die Umwelt- und Erholungsfunktionen des Waldes und seiner Klimaschutzfunktionen langfristig zu sichern. Als Grundlage ist eine möglichst ökologisch verträgliche Waldbewirtschaftung umzusetzen. Das Kronendach muss zur Förderung des Waldinnenklimas weitgehend geschlossen sein. Altersklassenwälder sollten in naturnahe bewirtschaftete Wälder überführt werden. Dazu ist ein maximaler Einschlag von 30% des Holzvorrates innerhalb von 10 Jahren geeignet. In den Wirtschafswäldern sollten die geförderten Baumarten möglichst heimisch sein.
- Totholz sollte im Wald verbleiben. Es ist wichtig für die Nährstoff- und Wasserverfügbarkeit der Waldentwicklung. Es ist aus Sicht des Artenschutzes von erheblicher Bedeutung, weil viele Arten von diesem Strukturelement abhängig sind. Stehendes und liegendes Totholz bindet Wasser und unterstützt die Bildung des Waldinnenklimas.
- Primär muss auf Naturverjüngung gesetzt werden. Dadurch erspart man in Zeiten zunehmender Trockenheit teure Anpflanzungen, die rasch wieder absterben. Die Keimlinge, die sich natürlich ausgebreitet haben, erschließen sich den Wurzelraum schonend und feingliedriger als eingesetztes Pflanzenmaterial. Die Vielzahl verschiedener Baumarten sorgt für eine an die Standortbedingungen angepasste genetische Selektion.
- Der Waldumbau in artenreiche Wälder ist langfristig die beste Versicherung gegen die Schädlingsprobleme, die sich durch den Klimawandel bedingt immer weiter verschärfen. Dabei sollte auf den Einsatz von Pestiziden weitgehend verzichtet werden.
- Damit der Waldboden geschont wird, muss der Einsatz von schweren Maschinen minimiert werden. Der Abstand zwischen den Rückegassen muss so breit wie möglich gehalten werden (Minimum 40 m).
- Es sollten mindestens zehn Prozent der Waldfläche der Natur überlassen werden, in der kein Einschlag stattfindet. Aktuell sind es in Linsengericht ca. 5%. Nur in Wäldern mit natürlicher Waldentwicklung kann sich Wald als Lebensgemeinschaft entwickeln ohne dass der Mensch direkt Einfluss nimmt. In diesen Wäldern können natürliche Anpassungsprozesse an sich ändernden Standortbedingungen stattfinden.
Unter anderem mit diesen Fragen werden sich die Linsengerichter Grünen bei ihrem nächsten Treffen beschäftigen. Alle interessierten Bürger laden sie zu ihrem nächsten Treffen am Dienstag, den 25. August 2020 um 19:30 Uhr herzlich ein. Die Grünen in Linsengericht können zur Kommunalwahl im Frühjahr 2021 personelle Verstärkung gut gebrauchen. Sie treffen sich im Restaurant Caesars in der Bauhofstraße 6-8 in Altenhaßlau.
Im September wird Klaus Böttcher, der zur Zeit auch amtierender Vorsitzender des Umweltausschusses der Gemeindevertretung ist, in Absprache mit der Verwaltung und dem Revierförster wieder zu einer Sitzung dieses Ausschusses einladen, die sich mit dem aktuellen Waldzustand und den oben aufgeworfenen Fragen beschäftigen wird.
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