SATZUNG des Ortsverbandes von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Linsengericht

Stand: 15.04.2011
 

§ 1 Zugehörigkeit des Ortsverbands Linsengericht

  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ortsverband Linsengericht sind Teil des Regionalverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreisverband Main-Kinzig, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen sowie der Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
  2. Die Kreis-, Landes- und Bundessatzungen gelten entsprechend, sofern diese Satzung nichts anderes vorsieht.

§ 2 Mitgliedschaft im Ortsverband

  1. Die in der Gemeinde Linsengericht wohnhaften Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind gleichzeitig Mitglieder im Ortsverband Linsengericht.
  2. Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jeder werden, der sich zu den Grundsätzen ökologisch, basisdemokratisch, sozial und gewaltfrei bekennt und keiner anderen politischen Partei angehört.
  3. Der Austritt ist jederzeit möglich und dem Vorstand oder dem Kreisverband schriftlich mitzuteilen.
  4. Der Ortsverband strebt eine weitestgehende Mitwirkung von Nicht-Mitgliedern an, welche die Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertreten.

§ 3 Organe des Ortsverbandes

  1. Die Ortsmitgliederversammlung
    a. Die Ortsmitgliederversammlung ist das oberste Organ auf Ortsebene; sie tagt öffentlich. Sie bestimmt die Richtlinien der politischen Arbeit, wählt und entsendet – falls die Satzungen übergeordneter Gremien dies vorsehen – Delegierte in die Organe der höheren Gebietsverbände der Partei.
    b. Die Mitglieder müssen mindestens sieben Tage vor einer ordentlichen Ortsmitgliederversammlung schriftlich eingeladen werden. Der Einladung ist die vorgesehene Tagesordnung beizufügen. Die Ortsmitgliederversammlung findet in der Regel alle vier Wochen statt. Auf Antrag von ¼ der Mitglieder muss eine zusätzliche Ortsmitgliederversammlung stattfinden.
    c. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ¼, mindestens aber drei Mitglieder anwesend sind. Sie fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
    d. In der Ortsmitgliederversammlung sind stimmberechtigt :
    I) Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Linsengerichtgemäß §2 (1),
    II) anwesende Linsengerichter BürgerInnen gemäß § 2(4), wenn sie ein Mandat oder eine Funktion für die Partei wahrnehmen
    e. Ein von Mitgliedern und Nichtmitgliedern gefasster Beschluss ist ein offener Beschluss.
    f. Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Linsengericht können Abstimmung nur durch die Linsengerichter Mitglieder beantragen (Antrag auf Mitgliederabstimmung); hierfür befinden die anwesenden Linsengerichter Mitglieder jeweils separat für jeden Antrag.
    g. I) Der Antrag auf Mitgliederabstimmung ist auch dann zulässig, wenn schon ein offener Beschluss gefasst worden ist.
    II) Kommt der Antrag auf Mitgliederabstimmung zustande, dann gilt der bereits gefasste Beschluss als aufgehoben.
    III) Ein offener Beschluss kann nur in derselben oder der darauffolgenden Ortsmitgliederversammlung aufgehoben werden
    h. Ein Beschluss der Ortsmitgliederversammlung wird durch den Vorstand ausgeführt bzw. veröffentlicht, sofern nichts anderes beschlossen ist.
  2. Der Vorstand des Ortsverbandes
    a. Der Vorstand besteht aus drei Personen, die Mitglieder der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Ortsverband Linsengericht sein müssen.
    b. Die Funktionen des engen Vorstands gliedern sich in Ortsverbandsvorsitz, PressesprecherIn und Kassenverwaltung.
    c. Der erweiterte Vorstand kann aus dem stellvertretenden Ortsverbandsvorsitz – diese Person muss Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein – und/oder einer/m BeisitzerIn, die/der nicht Mitglied sein muss, bestehen.
    d. Der Vorstand koordiniert die laufenden Geschäfte, bereitet die Ortsmitgliederversammlung vor und nach (Vorbereitung der Tagesordnung, Anfertigen des Protokolls), leitet die Ortsmitgliederversammlung und führt Beschlüsse aus.
    e. Er ist berechtigt, im Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Linsengericht zu sprechen.
    f. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Sofern keine Neuwahl durchgeführt wird verlängert sich die Amtsperiode automatisch um ein weiteres Jahr. Eine automatische Verlängerung ist jedoch maximal zweimal möglich.
    g. Abwahl ist jederzeit auf Beschluss der Ortsmitgliederversammlung möglich. Zur Abwahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
  3. Die Arbeitskreise
    a. Die Mitglieder entscheiden selbst über die Bildung von Arbeitskreisen. Über ihre Arbeit müssen sie auf Antrag der Ortsmitgliederversammlung berichten.

§ 4 Öffentliche Stellungnahmen

  1. Öffentliche Stellungnahmen sind möglich
    a. durch den Vorstand,
    b. im Rahmen ihres Sachgebietes durch die Arbeitskreise der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Linsengericht nach Absprache mit dem Vorstand und der Ortsmitgliederversammlung,
    c. durch von dem Vorstand dazu Beauftragte,
    d. durch von der Ortsmitgliederversammlung – nach erfolgter Abstimmung darüber – dazu Beauftragte.
  2. Ortsmitgliederversammlung und Vorstand können einen Auftrag zur Stellungnahme vorbehaltlich erteilen.
  3. Die Ausführenden berichten auf der nächsten Ortsmitgliederversammlung über in der Öffentlichkeit abgelegte Stellungnahmen bzw. ausgeführte Handlungen.

§ 5 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungen können nur durch 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
  2. Die Mitglieder müssen zu einer „satzungsändernden Ortsmitgliederversammlung“ 14 Tage im voraus schriftlich eingeladen werden.
  3. Während beschlossener Pausen (z.B. Sommerpause) ist keine satzungsändernde oder außerordentliche satzungsändernde Ortsmitgliederversammlung möglich.

§ 6 Auflösung

  1. Die Auflösung des Ortsverbandes bedarf der Zustimmung der Mitglieder des Ortsverbandes durch Urabstimmung. Sie muss schriftlich erfolgen; Briefwahl muss ermöglicht werden. Zu der gemäß Antrag auf Auflösung notwendigen Ortsmitgliederversammlung sind die Mitglieder vier Wochen vorher unter Angabe des Tagesordnungspunktes „Auflösung des Ortsverbandes“ schriftlich einzuladen.
  2. Stimmen mindestens drei Mitglieder gegen eine Auflösung ist der Antrag auf Auflösung des Ortsverbandes abgelehnt.
  3. Sollte die Auflösung beschlossen werden, so geht das Eigentum des Ortsverbandes an den Kreisverband Main-Kinig der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über.

§ 7 Haftung

a. Der Ortsverband Linsengericht der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haftet nur mit seinem Parteivermögen. Die Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eigenen Namen oder ohne beauftragt worden zu sein, Geschäfte abgeschlossen haben.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung am 15.04.2011 in Kraft.

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